Willkommen bei Nacionalidad Alemana
Ihr Partner für die deutsche Staatsangehörigkeit

Ihre Rechtsanwältin
Sandra Yauseb Dib Varela
Wir helfen Ihnen bei der Dokumentenbeschaffung, vor allem in Deutschland und Lateinamerika, bei der Dokumentenübersetzung aus dem Spanischen sowie bei der Beglaubigung der Unterlagen.
Zudem helfen wir Ihnen bei der Erstellung der Anträge für Ihre deutsche Staatsbürgerschaft und beim Einreichen Ihres Antrags beim Bundesverwaltungsamt. Darüber hinaus unterstützen wir Sie für Ihre deutsche Staatsangehörigkeit bei der Kommunikation mit den deutschen Behörden.

Unser Service
Erfahren Sie mehr über unsere Dienstleistungen rund um Ihre deutsche Staatsangehörigkeit – darunter umfassende Beratung, Bewertung der Erfolgschancen, Dokumentenbeschaffung und -übersetzung sowie die Erstellung und Einreichung Ihres Antrags direkt beim Bundesverwaltungsamt in Deutschland.
Deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung oder Erklärung
Sie wurden nach dem 23. Mai 1949 geboren und haben deutsche Vorfahren, von denen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht automatisch erwerben konnten? Erfahren Sie hier, wie Sie gemäß § 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Erklärung erwerben können.
Wiedereinbürgerung – Ihr Recht auf deutsche Staatsangehörigkeit
Wurde Ihren Vorfahren während der Zeit des Nationalsozialismus die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt? Hier erfahren Sie, wie Sie oder Ihre Nachkommen gemäß Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) das Recht auf Wiedereinbürgerung auf Antrag haben.
Einbürgerung durch Vorfahren, die durch den Nationalsozialismus aus Deutschland fliehen mussten
Lebten Ihre Vorfahren während des Nationalsozialismus in Deutschland und mussten fliehen? Unter § 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) können Personen, die aufgrund von Verfolgungsmaßnahmen ihre deutsche Staatsbürgerschaft verloren oder nie erhalten haben, sowie deren Nachkommen unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen.
Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit
Sind Sie deutsch und müssen dies bestätigen lassen? Hier erklären wir Ihnen das Feststellungsverfahren nach § 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) zur Bestimmung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung und wie wir Sie dabei unterstützen können.
Optimale Rechtsberatung durch deutsch-mexikanische Kooperation
Profitieren Sie von nahtloser Zusammenarbeit mit führenden deutschen Anwälten für Ihre deutsche Staatsbürgerschaft
Ihre Rechtsanwältin
Sandra Yauseb Dib Varela
- Examen in Jura von der UPAEP (1977 bis 1982)
- Umfassende Erfahrung in Einwanderungsverfahren
- Muttersprache Spanisch, Englisch und Deutsch fließend
- Beratung in ganz Lateinamerika (u.a. Mexiko, Argentinien, Chile, Peru, Ecuador, Columbien)

Intensive Kooperation mit Rechtsanwälten in Deutschland
- Frau Rechtsanwältin Youseb Dib Varela arbeitet mit den deutschen Rechtsanwälten Christoph Claas, LL.M. in München und Julius Kaspar Niesert in Berlin zusammen, dadurch sind unsere Mandanten in Deutschland und Südamerika/ Lateinamerika bestens vertreten.
- Herr Rechtsanwalt Claas und Herr Rechtsanwalt Niesert vertreten Ihre Interessen vor den Deutschen Behörden und reichen Ihren Antrag ein.
- Unsere deutschen Rechtsanwälte übernehmen für ihre deutsche Staatsbürgerschaft auch die Kommunikation mit dem Bundesverwaltungsamt.
- Unsere Mandanten profitieren vom engen Austausch zwischen Deutschland und Südamerika/ Lateinamerika.
Kontakt
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung beim Erwerb oder der Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit? Füllen Sie das untenstehende Formular aus und unser Team wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!