Haben Sie deutsche Vorfahren und konnten die Staatsangehörigkeit nicht durch Abstammung erwerben?
Der § 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) eröffnet Personen, die nach dem 23. Mai 1949 geboren wurden und deutsche Vorfahren haben, die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine Erklärung zu erlangen.
Diese Bestimmung richtet sich besonders an diejenigen, die die Staatsangehörigkeit durch Geburt nicht automatisch erhielten oder sie später verloren haben. Ein typisches Beispiel hierfür ist, wenn nur die Mutter deutsch war und das Kind daher nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten hat.
Die Neufassung dieses Gesetzes zielt darauf ab, frühere geschlechtsdiskriminierende Regelungen zu überwinden und Personen zu unterstützen, die durch diese Diskriminierungen benachteiligt wurden. Es erkennt die Ungerechtigkeiten an, die durch die frühere Gesetzgebung entstanden sind. Nun bietet es einen Weg zur Korrektur.
Unsere Unterstützung für Sie
- Beratung und Erstgespräch: Individuelle Beratung zu Ihren Rechten und Möglichkeiten zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung.
- Dokumentation und Nachweisführung: Unterstützung bei der Beschaffung und Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente.
- Antragstellung und Vertretung: Fachkundige Begleitung und Vertretung vor den deutschen Behörden.
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Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen.
