Lebten Ihre Vorfahren in Deutschland und mussten während des Nationalsozialismus fliehen?
Ihr Rechte und Möglichkeiten zur Einbürgerung durch Vorfahren
Der § 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) regelt die Einbürgerung durch Vorfahren. Konkret geht es dabei um die Personen, die zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 aufgrund von Verfolgungsmaßnahmen aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen Deutschland verlassen mussten und im Zuge dessen ihre Staatsbürgerschaft, zum Beispiel aufgrund von Einbürgerung in einen anderen Staat oder Eheschließung, verloren haben. Auch Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland vor dem 30. Januar 1933 begründet haben und keine deutsche Staatsangehörigkeit besaßen, können unter § 15 StAG fallen. Diese Personen und ihre Nachkommen können unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit wiedererlangen.
Es ist zu beachten, dass die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgt, und die bisherigen Staatsangehörigkeiten behalten werden können, sofern die Gesetze des jeweiligen Heimatstaates dies zulassen.
Unsere Expertise
Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung und tiefgehendes Fachwissen im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts. Insbesondere unterstützen wir Personen, deren Vorfahren verfolgungsbedingt während des Nationalsozialismus Deutschland verlassen mussten und als Konsequenz die deutsche Staatsangehörigkeit verloren oder nie erhalten haben. Unser engagiertes Team aus Rechtsanwälten ist darauf spezialisiert, den Prozess der Wiedereinbürgerung effizient und erfolgreich zu gestalten.
Unser Leistungsangebot
- Individuelle Beratung: Wir bieten eine ausführliche, persönliche Beratung, um Ihre individuelle Situation zu analysieren und die besten rechtlichen Schritte zu bestimmen. Dabei prüfen wir Ihre Anspruchsberechtigung nach § 15 StAG oder Artikel 116 GG und informieren Sie über die notwendigen Unterlagen und Nachweise.
- Dokumentenbeschaffung und -prüfung: Unser Team unterstützt Sie bei der Beschaffung aller erforderlichen Dokumente. Wir stellen sicher, dass Ihre Antragsunterlagen vollständig und korrekt sind, um Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden.
- Begleitung durch den Antragsprozess: Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess, von der Einreichung bis zur Entscheidung. Unsere Anwälte vertreten Ihre Interessen gegenüber den deutschen Behörden und stehen Ihnen bei möglichen Rückfragen oder Problemen zur Seite.
- Sprachliche und kulturelle Unterstützung: Als internationale Kanzlei bieten wir Ihnen auch Unterstützung in sprachlichen und kulturellen Belangen. Unser Team spricht fließend Deutsch und Spanisch und kennt die kulturellen Besonderheiten beider Länder, um Missverständnisse zu vermeiden und den Prozess reibungslos zu gestalten.
Warum mit uns Ihre Zukunft in Deutschland beginnt..
..Erfahrung und Fachwissen:
Unser Team hat zahlreiche § 15 StAG Verfahren erfolgreich abgeschlossen. Wir kennen die rechtlichen Feinheiten und aktuellen Entwicklungen im Staatsangehörig-keitsrecht.
..Persönliche Betreuung:
Bei uns steht der Mandant im Mittelpunkt. Wir bieten Ihnen individuelle Lösungen und eine persönliche Betreuung während des gesamten Prozesses.
..Internationale Ausrichtung:
Unser mehrsprachiges Team versteht Ihre Herausforderungen und Bedürfnisse, wenn es um Einbürgerungen nach § 15 StAG und Artikel 116 2 GG geht.
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