Wurde Ihren Vorfahren während des Nationalsozialismus die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt? Oder mussten sie während dieser Zeit aus Deutschland fliehen?

Ihre Rechte und Möglichkeiten

Gemäß Artikel 116 Absatz 2 GG haben Personen, deren Vorfahren während der nationalsozialistischen Herrschaft aufgrund politischer, rassischer oder religiöser Verfolgung die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, ein Anrecht auf Wiedereinbürgerung. Diese Regelung dient der Wiedergutmachung des erlittenen Unrechts und der Anerkennung der historischen Verfolgung.

Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes

Dieser Artikel regelt die Wiedereinbürgerung ehemaliger deutscher Staatsangehöriger sowie ihrer Nachkommen, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 aufgrund politischer, rassischer oder religiöser Verfolgung die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wurde.

Der Antrag auf Wiedereinbürgerung

Die Wiedereinbürgerung erfolgt durch einen formellen Antrag, der bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen muss. Hier sind die wesentlichen Schritte unseres Service:

  • Individuelle Beratung: Wir bieten eine ausführliche, persönliche Beratung, um Ihre individuelle Situation zu analysieren und die besten rechtlichen Schritte zu bestimmen. Dabei prüfen wir Ihre Anspruchsberechtigung nach Artikel 116 GG und informieren Sie über die notwendigen Unterlagen und Nachweise.
  • Dokumentenerstellung und -prüfung: Unser Team unterstützt Sie bei der Beschaffung und Erstellung aller erforderlichen Dokumente. Wir stellen sicher, dass Ihre Antragsunterlagen vollständig und korrekt sind, um Verzögerungen im Verfahren zu vermeiden.
  • Begleitung durch den Antragsprozess: Wir begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess, von der Einreichung bis zur Entscheidung. Unsere Anwälte vertreten Ihre Interessen gegenüber den deutschen Behörden und stehen Ihnen bei möglichen Rückfragen oder Problemen zur Seite.
  • Sprachliche und kulturelle Unterstützung: Als internationale Kanzlei bieten wir Ihnen auch Unterstützung in sprachlichen und kulturellen Belangen. Unser Team spricht fließend Deutsch und Spanisch und kennt die kulturellen Besonderheiten beider Länder, um Missverständnisse zu vermeiden und den Prozess reibungslos zu gestalten.

Warum ist die Wiedereinbürgerung wichtig?

Die Wiedereinbürgerung ist mehr als nur eine rechtliche Formalität. Sie stellt eine symbolische Geste der Wiedergutmachung und Anerkennung des historischen Unrechts dar. Für viele Nachkommen ist sie ein Schritt der Versöhnung und des Wiederaufbaus von kulturellen und familiären Verbindungen zu Deutschland.

Unsere Unterstützung für Sie

Unsere Kanzlei hat sich auf die Unterstützung von Personen und Familien spezialisiert, die eine Wiedereinbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 GG anstreben. Wir bieten umfassende Beratung und Betreuung im gesamten Antragsprozess, einschließlich:

  • Beratung und Erstgespräch: Individuelle Beratung zu Ihren Rechten und Möglichkeiten.
  • Dokumentation und Nachweisführung: Unterstützung bei der Beschaffung und Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente.
  • Antragstellung und Vertretung: Fachkundige Begleitung und Vertretung vor den deutschen Behörden.
  • Nachbetreuung: Unterstützung nach erfolgter Wiedereinbürgerung, z.B. bei der Beantragung eines deutschen Passes.

Kontaktieren Sie uns

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen.

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Nacionalidad Alemana - Ihr Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit